OHSAS 18001

Die OHSAS 18001 ist ein Regelwerk für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme / Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS). Das Regelwerk verfolgt die Zielsetzung, Gefahren bezüglich Sicherheit am Arbeitsplatz auf ein Minimum nachhaltig zu reduzieren.

Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsschutzmanagementsystemen auf dem Markt. Als eine der ältesten wurde 1994 von den niederländischen Mineralölgesellschaften entwickelt und eingeführt. Diese verlangte die Zertifizierung ihrer Unterauftragnehmer anhand der Checkliste nach SCC (Safety Certification Contractors).

1996 folgte der britische Standard BS 8800, der auf "guten Managementpraktiken" basiert und die Integration von Arbeits- und Gesundheitsschutz in ein bestehendes Managementsystem unterstützt. 1998 wurde von der International Labour Organization in Zusammenarbeit mit europäischen Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Leitfaden zur freiwilligen Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen entwickelt, das ILO-OSH (Guidelines on occupational safety and health management systems). Die OHSAS 18001, wurde Ende der 90er Jahre von einer Interessensgemeinschaft europäischer Zertifizierungsorganisationen und Normungsinstitutionen unter der Schirmherrschaft des BSI (Britisch Standard Institute) entwickelt.

Bis heute beschränkt sich der betriebliche Arbeitsschutz meist auf einen reinen Soll-Ist-Vergleich der Betriebssituation mit den rechtlichen Vorgaben und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Somit werden die Einzelvorschriften erfüllt nicht aber das Gesamtsystem betrachtet. Daraus resultiert bislang, dass sich zwar die Unfallzahlen nach unten entwickeln, die Berufskrankheiten dennoch weiter steigen. Angesichts vorgesehener längerer Lebensarbeitszeit und der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft wird gerade der Bereich des Arbeitsausfalls durch Erkrankungen durch die Arbeit der Hebel an dem zukünftig angesetzt werden muss. Das Arbeitsschutzgesetz formuliert dazu als Grundpflicht des Arbeitgebers in §3 Abs. 2, dass er für die Planung und Durchführung von Maßahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten …

  • für eine geeignete Organisation zu sorgen hat ....
  • Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

Weitere Regelwerke

Es gibt weitere Regelwerke zum Arbeitsschutzmanagement in Deutschland, die aber alle auf ähnlichen Prinzipien und Abläufen beruhen. Hier eine kleine Auswahl:

Bund

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Störfallverordnung (StörfallV)
  • Eckpunkte der BMA; gemeinsam entwickelt von den obersten Arbeitschutzbehörden der Bundesländer, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherern und der Sozialpartner
  • NLF-AMS; Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Länderebene

  • OHRIS (Occupational Health and Risk Managementsystem) vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
  • ASCA (Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen) vom Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung

Berufsgenossenschaften

  • 5 Bausteine von der HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
  • Sicher mit System von der StBG (Steinbruchs-BG)
  • BMS Betriebs-Management-System (M8) von der BGFE (Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik)

Die OHSAS 18001 die zwar keine Norm aber Grundlage für Zertifizierungen und ist inzwischen ein allgemein akzeptierter internationaler AMS-Standard. Der große Vorteil beim Vorgehen nach der OHSAS 18001 liegt an der Struktur, die der ISO 14001 sehr ähnelt. Dadurch läßt sich die OHSAS 18001 sehr gut in andere bereits bestehende Managementsysteme integrieren.


Unser Beratungs-Ansatz

Um die grundlegenden Voraussetzungen für die geregelte Durchführung der geforderten Präventionsmaßnahmen zu schaffen ist die Einbindung des Arbeitsschutzes in die Unternehmensprozesse sinnvoll. Gerade wenn bereits ein Managementsystem wie z.B. ISO 9001 oder 14001 vorhanden ist, bietet sich die Integrierung des Arbeitsschutzes, angelehnt an den Forderungen der OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series)"}, an.

Nachfolgende Beratungsleistungen zum Regelwerk OHSAS 18001 können wir Ihnen anbieten

  • Einführung eines Arbeitssicherheitsmanagementsystems nach OHSAS 18001
  • Entwicklung von Arbeitssicherheitszielen und Kennzahlen
  • Integrierung des Arbeitsschutzes in ein bestehendes Managementsystem
  • Mitarbeiterschulung nach OHSAS 18001
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Rechtskataster mit Ableitung von notwendigen Maßnahmen
  • Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / Arbeitsschutzgesetz (BGV 6)
  • Ausarbeitung und Optimierung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenanalyse (ArbSchG; BetrSichV; GefStoffV)
  • Regelmäßige Begehungen vor Ort
  • Durchführunh von Internen Audits OHSAS 18001

Auf Wunsch erhalten Sie eine umfassende Betreuung zur Umsetzung der OHSAS 18001 oder Unterstützung in einzelnen Teilbereichen. Wir bietet Ihnen dazu eine zukunftsichernde, kundenorientierte und maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung.