Produktintegrität – werden Sie zum/zur Experte/Expertin in Theorie und Praxis!
Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen sowie die Sicherheit und Konformität seiner Produkte zu gewährleisten. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. So fordern z. B. einige Automobilhersteller (OEMs) einen Produktsicherheitsbeauftragten im Unternehmen.
Der VDA hat mit dem VDA Band die Produktkonformität und -integrität (PSCR) aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA Band ist somit der Leitfaden jedes/jeder Produktsicherheitsbeauftragten.
Um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten, müssen die in den jeweiligen Ländern und Regionen geltenden gesetzlichen Regelungen bezüglich der Produktintegrität eingehalten werden und darüber hinaus berechtigte Sicherheitserwartungen der Allgemeinheit erfüllt werden. Produkthaftung und Produktsicherheit sowie Marktüberwachung spielen dabei eine genau so große Rolle wie die Konformitätsüberprüfungen der Produktionsprozesse und der Produkte.