Zum Glück gezwungen? Das neue Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz kommt. Höchste Zeit, sich über die Vor- und Nachteile für die eigene Praxis zu informieren, damit Sie wissen welche Maßnahmen ergriffen werden – und ob Sie sich ab sofort „warm anziehen“ müssen.

Als verantwortungsvolle Unternehmer wollen wir für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen, Menschenrechte wahren und unsere Umwelt für die nächste Generation erhalten. Haben Sie dafür sogar schon entsprechende Maßnahmen ergriffen? Das ist schön, doch leider gibt es noch viel zu wenige freiwillige Initiativen (Corporate Social Responsibility) für ausländische Produktionsstätten. Daher kommt nun das Lieferkettengesetz.

Deutsche Kleidung, Kaffee, Schokolade – in Flip-Flops, ohne Schutzkleidung sind häufig Kinder in ausländischen Produktionsstätten täglich (!) hochgiftigen Chemikalien ausgesetzt. Wollen wir das?

Deutschland als Sozialstaat sagt als erster „Nein“ zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, das EU-Lieferkettengesetz wird folgen.

Warum brauchen wir ein Lieferkettengesetz?

Es geht im neuen Gesetz nur um Mindeststandards, nicht um Luxus! Kaffee, Kakao, Kleidung, Technik … In vielen Branchen sieht es noch immer schlecht für Mensch und Natur aus. Um hier endlich Abhilfe zu schaffen – oder wenigstens, um für erträgliche Bedingungen zu sorgen –, wurde das Lieferkettengesetz zunächst in Deutschland am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt. Nach diesem Gesetz werden einige Firmen dazu verpflichtet, auch im Ausland ökologische und soziale Mindeststandards durchzusetzen. Durchgesetzt wird das deutsche Lieferkettengesetz vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder oder gar ein mehrjähriger Ausschluss von der Beschaffung.

Ein Beispiel: Schokolade

Angenommen, Sie und Ihre Konkurrenten sind vier führende Schokoladen-Hersteller in Deutschland. Ein Grund zum Freuen, denn das Geschäft läuft für Sie alle seit Jahren hervorragend – und das nicht nur an Weihnachten und Ostern. Wir Deutschen essen im Schnitt pro Jahr etwa sieben Kilogramm Schokolade! Die Qualität Ihrer Produkte wird europaweit gelobt, und Sie haben einen großen Namen (zu verlieren). Soweit so gut. Doch die Kakaobohne, der wertvolle Rohstoff für Ihre feinen Tafeln und Pralinen, wächst überwiegend in Plantagen auf dem afrikanischen Kontinent. Die Menschen, die dort arbeiten, gehören zu den ärmsten der Welt. Die harten Ernte- und Arbeitsbedingungen lassen ihnen kaum Raum zu einem gesunden Leben.

Kein Problem, sagen Sie. Denn Ihr Unternehmen hat sich bereits vor Jahren entschlossen, den Missständen entgegenzuwirken – mit ersten Erfolgen aber auch mit Risiken: Zum Beispiel mussten Sie die Preise für Ihr Endprodukt erhöhen, die „konventionell“ arbeitende Konkurrenz nicht. Ihre „faire“ Schokolade trifft bei einem Teil Ihrer Zielgruppe auf hohe Akzeptanz, andere greifen nun zu preiswerteren Konkurrenzprodukten. Daher trauen Sie sich nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Das will man durch das neue Lieferkettengesetz erreichen:

Was vorher als freiwillige Corporate Social Responsibility vielleicht schon in Ihren Qualitätssicherheitsvereinbarungen oder Lieferantenhandbüchern stand, wird durch das Lieferkettengesetz für alle zu verbindlichen Sorgfaltspflichten. Wer also bereits „fair“ vorgesorgt hat kann aufatmen, denn nun muss auch die Konkurrenz „ran“.

  • Alle (deutschen) Unternehmen sollen Verantwortung übernehmen für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen
  • Ihre Verantwortung erstreckt sich ins Ausland.
  • Sie gilt für Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse
  • Missstände müssen zurückverfolgt, von vornherein vermieden und abgestellt werden

Das bedeutet aber auch: Mit dem neuen Gesetz wird die Verantwortung eines Unternehmens auf die gesamte Lieferkette erweitert, und zwar vom Entstehungsprozess des Rohstoffs bis zum Verkaufsprodukt. Lückenlos!

Was kommt jetzt genau auf Sie zu?

Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen menschenunwürdige Bedingungen – zunächst in den Lieferketten der „Made in Germany“ Produkte – abgeschafft werden. Ein neues Qualitätsmerkmal, was meinen Sie? Dass die Umsetzung in den Unternehmen vom Aufwand her sehr verschieden sein wird, weiß Martin Statkewitz, Auditor der Deutschen Gesellschaft zur Absicherung von Qualitätsmanagementsystemen (DQS), Trainer und Prüfer für den Verband der Automobilindustrie (VDA) sowie unser TQM-Dozent und Experte. Ein Seminar mit viel Raum für Ihre Fragen und individuellen Besonderheiten im Unternehmen bietet sich jetzt an, zumal darüber hinaus das EU-Lieferkettengesetz schon in den „Start-Schuhen“ steckt.

Unsere Seminarempfehlungen

2-Tage Intensiv-Seminar
Lieferantenmanagement

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Lieferantenauditor/-in

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