Zertifizierungsvorgaben der IATF 16949, Ausgabe 6, gültig ab dem 1. Januar 2025

Die neuen Rules der IATF 16949 sind von allen durch die IATF zugelassenen Zertifizierungsstellen verbindlich ab dem 1.Januar 2025 anzuwenden.

Allgemeines:

Mit der Ausgabe 6 gibt es auch bestimmte Anforderungen, die von jeder nach IATF 16949 zertifizierten Organisation verstanden werden sollten. Die Änderungen der neuen Revision wurden vorgenommen, um die Zertifizierungsfähigkeit, den Auditablauf, die Auditverfahren und die Effektivität und Effizienz zu optimieren.
Betroffene Unternehmen müssen bis zu 1.Januar 2025 entsprechend die neuen Anforderungen erfüllen, danach sind sie verpflichtend bei allen Audits anzuwenden.

Inhaltsverzeichnis und Gliederung der neuen Ausgabe 6 (10 Abschnitte)

1. Anwendungsbereich für die Zertifizierung
2. Zertifizierungsgesellschaften- Governance, internes Kontrollsystem, Risikomanagement
3. Vertragliche Regelungen zwischen Zertifizierer und Klient
4. Anforderung an das Management von personellen Ressourcen
5. Audit- und Zertifizierungsanforderungen
6. Antragsprozess und grundlegende Auditarten
7. Weitere Auditarten und Remote- Auditierung
8. Dezertifizierungsprozess
9. Geforderte Aufzeichnungen der Zertifizierungsgesellschaft
10. Begriffe und Definition

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

zu Abschnitt 1:

Es gibt grundsätzliche Änderungen im Anwendungsbereich. Dabei wird die Fokussierung auf den Begriff Automobile gelegt. Kraftfahrzeuge sind typengenehmigte Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.
Ersatzteile und Materialien sind Produkte der Automobilindustrie.
Ein Produktionsstandort oder ein unabhängiger, unterstützender Standort darf nur von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle auditiert werden.
Die Zertifizierungsstelle, die eine unabhängige Remote Location auditiert, muss auch die Zertifizierungsstelle für den Standort sein, der von dieser Remote Location unterstützt wird.
Die Kriterien für eine verlängerte Werkbank (EMS- extended manufacturing site) sind: EMS und Hauptstandort müssen Teil einer juristischen Person sein und über ein gemeinsames Managementsystem verfügen.
Die EMS muss innerhalb 16 km und 60 min Fahrzeit vom Hauptstandort entfernt sein.
Die EMS erhält nur Unterstützung vom Hauptstandort und/ oder unterstützt nur den Hauptstandort.
Eine gemeinsame GF/ Führung/ Leitung für Hauptstandort und EMS muss gewährleistet sein.

zu Abschnitt 2:

Der Umgang mit dem Management von Risiken für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bei der Zertifizierungsgesellschaft muss in einem gelebten Prozess geregelt sein.
Dabei sind Interessenskonflikte zwischen Zertifizierungsgesellschaft und Klient zu vermeiden. Die Zertifizierungsstelle darf dem zertifizierten Klienten keine QMS- bezogene Beratungsleistung anbieten, z.B.: Lieferantenaudits oder Schulungen.
Eine Risikobewertung zur Unparteilichkeit hat zu erfolgen.

zu Abschnitt 5:

Es wird Audit-Zyklus Änderungen für zu zertifizierende Produktionsstandorte geben. Hier sind nur noch 2, jährlich stattfindende Überwachungsaudits zulässig.
Intervalländerung auf -3/ +3 Monate für Überwachungsaudits sind zulässig. Eine Nichteinhaltung kann zu Entzug des Zertifikates führen.
Bei der Festsetzung der Audittage gibt es die Änderungen, dass mindestens 1 Audit Tag je Auditor zu leisten ist.
Darüber hinaus wurden Veränderungen bei den Auditzeiten vorgenommen. Es gibt zusätzliche Auditzeiten und auch Reduzierungsmöglichkeiten. Die Auditplanungszeit wird berücksichtigt.
Für einen unabhängigen Unterstützungsstandort erfolgen nur noch Überwachungsaudits nach Erst-, oder Transferaudit.
IATF-Beobachter Tätigkeiten wurden stärker beschrieben. Unterlagen, die der Klient zur Verfügung stellen muss, sind expliziter herausgestellt.
Der Umgang mit einer systematischen Problemlösung ist zu regeln. Die Erteilung von Hauptabweichungen bei Nichteinhaltung des Problemlösungsprozesses ist festgelegt.
Die Pflichten der Zertifizierungsstelle, insbesondere auch bei der Verlagerung von Standorten wurde präzisiert.

Zu Abschnitt 7:

Es gibt Änderungen bei der Anwendung der Remote Audittechnik.

Zu Abschnitt 8:

Das Vorgehen bei der Zertifikatsaussetzung aufgrund einer Leistungsbeschwerde wurde überarbeitet. Für die Antworten des Klienten gibt es präzisierte Antwortfristen.

Fazit:

Die geänderte Ausgabe 6 der IATF Rules tritt am 1.Januar 2025 in Kraft und ersetzt die 5. Ausgabe sowie alle zugehörigen Sanktionierten Interpretationen (Sis) und Frequently Asked Questions (FAQ).
Für die Anwendung sind sowohl die Zertifizierungsgesellschaften als auch die Klienten (Anwenderunternehmen) verantwortlich.
Die Änderungen beziehen sich auf einen verbesserten Auditprozess im gesamten Zertifizierungssystem und die Integration der Sis und FAQ.
Die Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen beschäftigen, um eine Umsetzung im Unternehmen zu gewährleisten.

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