VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Prüfung

Antrag auf Zulassung zur VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Prüfung


Bitte beachten Sie die neuen Anforderungen bezüglich VDA 6.3:2023.

Vorbemerkung

Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • die Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der „VDA 6.3:2023 – Prozess-Auditor/in – Qualifizierung“
  • einen Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
  • einen Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools
  • einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung, vorzugsweise in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie, davon mindestens zwei Jahre in qualitätsbezogenen Tätigkeitsbereichen (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.

Die Anerkennung von betrieblichen Ausbildungszeiten erfolgt zu 50 % und nur im Falle einer abgeschlossenen dualen Ausbildung bzw. eines dualen Studiums in einem technischen Beruf in produzierenden Unternehmen.

Betriebliche Praktika, Werkstudententätigkeiten o. ä. im Rahmen von akademischen Bachelor- oder Masterstudiengängen können nicht angerechnet werden.

Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Die Unterlagen sind als PDF hochzuladen.

Sobald ein Kandidat für die Prüfung angenommen ist, erfolgt eine Zulassungsbestätigung.

Bitte treffen Sie deshalb keine Reisevorkehrungen, bevor Sie die Teilnahmebestätigung erhalten haben.

Wie soll die Veranstaltung durchgeführt werden?

Schulungsdatum lt. Kursangebote des VDA QMC

Angaben zum Antragsteller

Aktuelle Firmenanschrift des Antragstellers

Bitte laden Sie zu jedem Punkt den betreffenden Nachweis hoch.

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**Anerkannt werden die Schulung "Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen" (ID 417 ab 2019) bzw. die VDA-Qualifikation "Automotive Core Tools (ACT) – Basiswerkzeuge des Qualitätsmanagements in der Automobilindustrie" (ID 415 ab 2022).
Alternativ ist die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Schulung der automobilspezifischen Werkzeuge bei einem anderen Schulungsanbieter nachzuweisen (ab 2019) und darüber hinaus das Bestehen eines Automotive Core Tools Online-Quiz' erforderlich. Bei Nichtbestehen des Quiz' ist die Schulung "Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen" (ID 417) zu absolvieren.

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