Verlängerung der Qualifikation "Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3"
Voraussetzungen zur Verlängerung der Qualifikation
Verlängerungsanträge müssen vor Auslauf der Gültigkeit gestellt werden.
Nachweis der Auditerfahrung: Es sind mindestens fünf Prozessaudits im Gültigkeitszeitraum nachzuweisen. Die angegebenen Audits sind von der Geschäftsführung oder dem Leiter des Qualitätsmanagements zu bestätigen.
Neu ab 03/2021:Maximal zwei (2) Prozessaudits können als Remote-Audit oder Hybrid-Audit durchgeführt werden. Sobald ein Audit teilweise remote durchgeführt wurde, wird es als Hybrid-Audit gewertet. Weitere Informationen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme:
[VDA 6.3 – Qualifizierung zum Prozess-Auditor mit zertifiziertem Abschluss]()
Voraussetzungen für Verlängerungen bei Gültigkeit ab 01.01.2023
Voraussetzungen für Verlängerungen bei Gültigkeit bis 31.12.2022
Wie gehen Sie vor?
Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie diesen aus. Anschließend können Sie uns diesen per E-Mail an email hidden; JavaScript is required oder per Fax an 0611 23 600 81 zusenden!
Nach positivem Entscheid des Antrages wird ein neues VDA-Zertifikat mit registrierter Nummerierung ausgestellt sowie der dazugehörige Eintrag in die Datenbank des VDA QMC vorgenommen.
Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Ein neues Zertifikat wird auf Antrag ausgestellt, wenn die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden.
Preis
165,- EUR zzgl. MwSt.
Diese Gebühr beinhaltet die Antragsprüfung, die Ausstellung und Zusendung eines neuen VDA-Zertifikats sowie den Eintrag in die Datenbank des VDA QMC.