Verlängerung der Qualifikation "IATF 16949 1st/2nd party Auditor"

Seit 2020 ist ein erfolgreicher Abschluss von einer IATF 16949 – Prüfung zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditoren/-innen Ihres bestehenden Zertifikates erforderlich.

  • Weitere Details zum Prüfung zur Re-Qualifizierung finden Sie Link not final

Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • einen Nachweis über mindestens drei (3) vollumfängliche 1st/2ndparty Audit nach IATF 16949 pro Jahr im Gültigkeitszeitraum.
  • wenn weniger als drei vollumfängliche 1st/2nd party Audit nach IATF 16949 in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden ist ein Nachweis über einen Besuch der Schulung IATF 16949 – Schulung zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditor/innen (ID 240) erforderlich
  • eine Kopie des vorhandenen Zertifikates oder der Auditorenkarte

Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Textdateien sind als PDF, die Bilddatei als JPEG oder PNG hochzuladen.

Sobald ein Kandidat für die Re-Qualifizierung angenommen ist, erfolgt eine Zulassungsbestätigung.


Wie gehen Sie vor?

Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen Sie diesen aus. Anschließend können Sie uns diesen per E-Mail an Susanne.May@weka-akademie.de oder per Fax an 0611 23 60 0 11 zusenden!

Antrag herunterladen

Sie benötigen für Ihre Zertifikatsverlängerung folgende Prüfung: IATF 16949 – Prüfung zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditoren/-innen
Preis: € 600,00 zzgl. MwSt. / Webcode AU-RPA

Sie sind sich unsicher und möchten sich zur mündlichen Prüfung vorbereiten oder Sie haben nicht genügend Audits beisammen?

Kein Problem, mit dem Besuch der Schulung[link id="10874" title="IATF 16949 – Workshop zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditoren/-innen" können Sie sich zum einen optimal auf die Mündliche Prüfung vorbereiten und zum anderen Ihr Zertifikat auch ohne Auditnachweise verlängern.
Preis: online € 500,00 zzgl. MwSt. / Webcode AU-RQAV


Ihr Zertifikat und Auditoren Karte

Nach positivem Entscheid des Antrages wird ein neues VDA-Zertifikat mit registrierter Nummerierung und entsprechender Auditorenkarte ausgestellt sowie der dazugehörige Eintrag in die Datenbank des VDA QMC vorgenommen.

Zertifikat und Auditorenkarte sind drei Jahre gültig. Ein neues Zertifikat und eine neue Auditorenkarte werden auf Antrag ausgestellt, wenn die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden.