Energieeffizienzgesetz 2025

Wenn Energie zur Managementaufgabe wird

Die Energiewende ist längst nicht mehr nur ein Thema für Politik oder Umweltverbände – sie ist Realität im Unternehmensalltag. Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt der Gesetzgeber klar:

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch müssen künftig systematisch handeln – und zwar ab dem 18. Juli 2025.

Aber was heißt das konkret? Wer ist betroffen? Und wie lässt sich aus der gesetzlichen Pflicht sogar ein unternehmerischer Vorteil machen?

Das Wichtigste vorab: Wer muss was tun?

Das Energieeffizienzgesetz unterscheidet Unternehmen nach ihrem jährlichen Endenergieverbrauch – mit unterschiedlichen Verpflichtungen:

Warum: Das EnEfG verfolgt ein klares Ziel: Energieverbrauch und Kosten systematisch senken, Klimaziele und Energieunabhängigkeit erreichen

Pflichten laut EnEfG (hier u.s. Entscheidungsbaum EnEfG)

Abbildung nach "Merkblatt für das Energieeffizenzgesetz (EnEfG) - Stand 12.02.2025; Quelle: IHK

Wichtig: Auch Unternehmen unterhalb dieser Schwellen können freiwillig ein Managementsystem einführen – und profitieren von Effizienzgewinnen, Transparenz und Imagevorteilen.

Unternehmen sollen ihre Energieverbräuche dauerhaft und strukturiert reduzieren. Dafür sollen nicht nur Maßnahmen identifiziert, sondern auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Es geht also nicht um Symbolpolitik, sondern um ein langfristiges, nachvollziehbares Energiemanagement.

Und genau hier zeigt sich:

Wer frühzeitig handelt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit – sondern auch Kostenvorteile.

Wie Unternehmen jetzt profitieren können

Ein systematisches Energiemanagement bringt viele unternehmerische Vorteile – weit über die reine Gesetzeserfüllung hinaus:

  • Transparenz über Strom-, Wärme- und Gasverbräuche in den Prozessen
  • Kostensenkungspotenziale in Betrieb, Produktion, Verwaltung, Behörden, etc.
  • Nachweisbarkeit gegenüber Investoren, Kunden und Behörden sowie sonstigen interessierten Parteien
  • Beitrag zu ESG-Zielen und Nachhaltigkeitsstrategien
  • Integration in bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 9001 / 14001) möglich

Was viele Unternehmen jetzt fragen – und in der Schulung erfahren

  • „Müssen wir ein Energiemanagementsystem einführen?“
  • „Was bedeutet die 7,5-GWh- bzw. 2,5-GWh-Grenze für uns?“
  • „Wie funktioniert der Eintrag in die Plattform für Abwärme (BfEE-Datenbank)?“
  • „Was passiert bei Nichtbeachtung?“
  • „Wie lässt sich ein EnMS effizient mit bestehenden Systemen kombinieren?“

Unsere Schulung liefert die Antworten – praxisnah und verständlich.

Schulung: Energieeffizienzgesetz verstehen – und richtig umsetzen

In unserer kompakten Schulung erfahren Sie:

  • Die rechtlichen Hintergründe und Fristen des EnEfG
  • Was ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-System leisten muss
  • Wie die BfEE-Datenbank funktioniert und was einzutragen ist
  • Welche Maßnahmenpläne bei >2,5 GWh und >0,5 GWh notwendig sind
  • Wie verwende ich die VALERI-Methode
  • Wie Sie mit vorhandenen Ressourcen starten – auch als kleines oder mittleres Unternehmen
  • Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgabe

Ziel ist, dass Sie sicher und vorbereitet in die Umsetzung starten – ohne unnötigen Aufwand oder Unsicherheit.

Fazit: Jetzt starten statt später aufholen

Das Energieeffizienzgesetz ist kein Bürokratie-Monster, sondern ein Fahrplan zu mehr Effizienz, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

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