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Förderung von Beratungsleistungen


Seit 2008 bestehen erneut Möglichkeiten zur Förderung von Beratungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Mittel werden vom Bund und vom Europäischen Sozialfond (ESF) bereitgestellt. Im Vordergrund steht die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Gefördert werden hierbei Beratungsleistungen zur

  • Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems
  • Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes
  • Erhöhung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder freie Berufe
  • Unternehmen welche seit mehr als einem Jahr existieren
  • Sitz des Unternehmens oder Niederlassung in Deutschland
  • Im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz kleiner € 50 Mio. und Bilanzsumme € 43. Mio nicht überschreitet

Es handelt sich um einen Zuschuss von 50% der in Rechnung gestellten Beraterkosten für Unternehmen in den alten Bundesländern und 75% für Unternhemen in den neuen Bundesländern. Je Unternehmensberatung werden höchstens € 1.500,- (netto ohne Mehrwertsteuer) bezuschusst.

Der Antrag muss nach durchgeführter Beratung, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung bei der zuständigen Leiststelle eingegangen sein. Alle Informationen können Sie unter www.beratungsfoerderung.net einsehen. Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular sind ein vom Berater erstellter Beratungsbericht, seine Rechnung sowie der Kontoauszug, aus dem die Überweisung des Rechnungsbetrags hervorgeht  werden.

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Ich stehe Ihnen für weitere Informationen gerne unverbindlich zur Verfügung. Sprechen Sie mich an.

Meine Kontaktdaten lauten:

Christian Wirth
Telefon: +49 (0)7131/277504-22
Email: info@tqm.com

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